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Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte* in den zum 1. Januar 2023 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf

Samstag/Sonntag, den 28./29. Januar 2023 festgelegt.

Dieser Wahltermin bezieht sich nur auf diejenigen neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden, in denen aufgrund örtlicher Entscheidung

der derzeit amtierende Pfarreienrat nicht den ersten gemeinsamen Pfarrgemeinderat bilden soll.

(Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt; 166. Jahrgang; Ausgabe 5; 1. Mai 2022)

*je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat